Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Fotoshootings, fotografische Leistungen und damit zusammenhängende Produkte von Renate Gumpenberger Fotografie.
Stand: August 2026Geltungsbereich & Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Renate Gumpenberger Fotografie und ihren Kundinnen und Kunden über fotografische Leistungen sowie damit zusammenhängende Produkte und Dienstleistungen.
Dazu zählen insbesondere Babybauch-, Newborn-, Baby-, Kinder-, Familien- und Portraitshootings sowie – soweit vereinbart – digitale Bilddateien, Fotoabzüge, Alben, Wandbilder, Gutscheine und sonstige Fotoprodukte.
Individuelle Vereinbarungen, die im jeweiligen Angebot, in der Buchungsbestätigung oder ausdrücklich schriftlich getroffen werden, gehen diesen AGB vor.
Buchung & Vertragsabschluss
Anfragen über die Website, per E-Mail, telefonisch oder über andere Kommunikationswege sind zunächst unverbindlich.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein konkreter Auftrag bzw. Shootingtermin von Renate Gumpenberger Fotografie bestätigt und die gegebenenfalls vereinbarte Anzahlung oder Reservierungszahlung geleistet wurde.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils gebuchten Shooting, der aktuellen Preisliste, einem individuellen Angebot und/oder der Buchungsbestätigung.
Bei Newborn-Shootings kann aufgrund des nicht exakt vorhersehbaren Geburtstermins zunächst ein Zeitraum rund um den errechneten Geburtstermin vorgemerkt werden. Der konkrete Shootingtermin wird nach der Geburt gemeinsam vereinbart.
Preise, Anzahlung & Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preise. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, richten sich Umfang und Preis der Leistung nach der aktuellen Preisliste beziehungsweise nach dem individuell übermittelten Angebot.
Für bestimmte Shootings kann zur verbindlichen Reservierung eine Anzahlung bzw. Reservierungszahlung vereinbart werden. Die Höhe und Fälligkeit werden vor der Buchung bekannt gegeben. Eine geleistete Anzahlung wird auf den vereinbarten Gesamtpreis angerechnet.
Der Shootingbetrag kann – entsprechend der jeweiligen Vereinbarung – am Shootingtag bezahlt oder gemeinsam mit einer späteren Bild- bzw. Produktbestellung in Rechnung gestellt werden.
Zusatzleistungen, zusätzliche Bilddateien, Prints, Alben, Wandbilder oder andere Produkte, die nicht im gebuchten Leistungsumfang enthalten sind, werden gesondert berechnet.
Terminverschiebung, Absage & Nichterscheinen
Vereinbarte Shootingtermine sind verbindlich. Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, ist Renate Gumpenberger Fotografie so früh wie möglich zu informieren.
Bei einer rechtzeitigen Terminverschiebung wird nach Möglichkeit gemeinsam ein Ersatztermin vereinbart. Insbesondere bei Krankheit eines Kindes oder bei Umständen, die ein Shooting sinnvollerweise nicht zulassen, soll nach Möglichkeit eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.
Bei einem unentschuldigten Nichterscheinen oder einer sehr kurzfristigen Absage kann das vereinbarte Shootinghonorar im gesetzlich zulässigen Umfang in Rechnung gestellt werden. Dabei sind insbesondere ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Vergabe des Termins zu berücksichtigen.
Gesetzliche Rücktritts- und Verbraucherrechte bleiben unberührt.
Durchführung des Shootings
Renate Gumpenberger Fotografie gestaltet das Shooting im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs nach eigener fotografischer und gestalterischer Erfahrung.
Bildstil, Lichtsetzung, Perspektive, Auswahl der verwendeten Sets und Hintergründe sowie die konkrete fotografische Umsetzung liegen im gestalterischen Ermessen der Fotografin, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Bei Shootings mit Babys und Kindern steht deren Wohlbefinden im Vordergrund. Pausen, Fütterungszeiten, Wickeln oder eine Anpassung des geplanten Ablaufs können daher notwendig sein.
Ein bestimmter Gesichtsausdruck, eine bestimmte Pose oder eine festgelegte Anzahl unterschiedlicher Motive kann insbesondere bei Babys und Kindern nicht garantiert werden.
Bildauswahl & Bildbearbeitung
Nach dem Shooting erhält die Kundin bzw. der Kunde – je nach gebuchter Leistung – eine Auswahlgalerie oder eine andere Möglichkeit zur Auswahl der gewünschten Bilder.
Nicht jedes während eines Shootings aufgenommene Foto wird zur Auswahl oder Auslieferung bereitgestellt. Die Fotografin trifft eine fachliche Vorauswahl und entfernt insbesondere technisch ungeeignete, doppelte oder gestalterisch nicht überzeugende Aufnahmen.
Die im jeweiligen Paket enthaltenen beziehungsweise zusätzlich bestellten Bilder werden im charakteristischen Bildstil von Renate Gumpenberger Fotografie bearbeitet.
Die Bearbeitung kann insbesondere Farb- und Helligkeitskorrekturen, Kontrastanpassungen, Hautretusche sowie übliche fotografische Optimierungen umfassen.
Die Herausgabe unbearbeiteter Originaldateien (RAW-Dateien) ist nicht Bestandteil der Leistung, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Bereitstellung & Lieferung
Digitale Bilder werden in der vereinbarten Form und Auflösung bereitgestellt, beispielsweise über eine passwortgeschützte Online-Galerie oder einen Download-Link.
Angegebene Bearbeitungs- oder Lieferzeiten sind – sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart – ungefähre Zeitangaben. In besonders arbeitsintensiven Zeiten kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.
Für Fotoprodukte wie Prints, Alben oder Wandbilder gelten zusätzlich die jeweiligen Produktions- und Lieferzeiten des beauftragten Fachlabors bzw. Herstellers.
Die Kundin bzw. der Kunde ist dafür verantwortlich, heruntergeladene digitale Bilddateien nach Erhalt selbst dauerhaft zu sichern.
Urheberrecht & private Nutzung
Das Urheberrecht an den angefertigten Fotografien verbleibt bei Renate Gumpenberger Fotografie.
Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält die Kundin bzw. der Kunde – sofern nichts anderes vereinbart wurde – das Recht, die erworbenen Bilder für private Zwecke zu nutzen.
Dazu gehört insbesondere die private Verwendung, das Verschenken von Abzügen sowie das Teilen der erworbenen Bilder auf privaten Social-Media-Profilen.
Eine kommerzielle Nutzung, Weiterlizenzierung, der Verkauf der Fotografien oder eine Nutzung für Werbung, Unternehmensauftritte, Publikationen oder andere geschäftliche Zwecke bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Eine nachträgliche Bearbeitung, starke Veränderung, Verfremdung oder Verwendung von Filtern, die den fotografischen Charakter wesentlich verändert, soll nur nach vorheriger Rücksprache erfolgen.
Veröffentlichung durch das Fotostudio
Eine Veröffentlichung von Kundenbildern durch Renate Gumpenberger Fotografie – beispielsweise auf der Website, in sozialen Medien, in Printprodukten, Ausstellungen oder zu Werbezwecken – erfolgt nur, wenn dafür eine entsprechende rechtliche Grundlage beziehungsweise erforderliche Einwilligung vorliegt.
Soweit eine Veröffentlichung auf einer freiwillig erteilten Einwilligung beruht, gelten die darin genannten Bedingungen. Eine solche Einwilligung wird getrennt von diesen AGB behandelt.
Gutscheine
Entgeltlich erworbene Gutscheine können für die darauf bezeichneten beziehungsweise vereinbarten Leistungen von Renate Gumpenberger Fotografie eingelöst werden.
Bei der Einlösung gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung aktuellen Preise. Ist auf dem Gutschein eine konkrete Leistung angeführt und hat sich deren Preis zwischenzeitlich geändert, können erforderliche Aufzahlungen vor der Terminvereinbarung bekannt gegeben werden, soweit dies rechtlich zulässig und im Einzelfall vereinbart ist.
Für die Gültigkeit entgeltlich erworbener Gutscheine gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Eine davon abweichende individuelle Vereinbarung bleibt möglich, soweit sie rechtlich zulässig ist.
Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes erfolgt nur, soweit ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht oder dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Haftung & unvorhersehbare Ereignisse
Renate Gumpenberger Fotografie haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Kann ein vereinbarter Termin aufgrund von Krankheit, Unfall, technischen Problemen, höherer Gewalt oder eines anderen nicht vorhersehbaren und nicht zumutbar vermeidbaren Ereignisses nicht durchgeführt werden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten.
Sollte die Leistung endgültig nicht erbracht werden können, werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet, soweit kein Anspruch auf eine andere vereinbarte Leistung besteht.
Für Schäden oder Verzögerungen, die ausschließlich durch von der Kundin bzw. dem Kunden bereitgestellte fehlerhafte Informationen, Materialien oder sonstige Umstände aus deren Verantwortungsbereich verursacht werden, gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen
Werden Verträge mit Verbraucherinnen oder Verbrauchern im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG), soweit dieses auf den jeweiligen Vertrag anwendbar ist.
Besteht für den konkreten Vertrag ein gesetzliches Rücktrittsrecht, erhält die Kundin bzw. der Kunde die gesetzlich erforderlichen Informationen über Rücktrittsfrist, Ausübung des Rücktrittsrechts und – soweit erforderlich – ein Muster-Widerrufsformular.
Gesetzliche Ausnahmen vom Rücktrittsrecht bleiben unberührt.
Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
Nähere Informationen zu Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten betroffener Personen findest du in der Datenschutzerklärung von Renate Gumpenberger Fotografie.
Rechtswahl & Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende gesetzliche Schutzbestimmungen des Staates, in dem die Verbraucherin bzw. der Verbraucher ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern können abweichende Gerichtsstandsvereinbarungen ausdrücklich vereinbart werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist.
Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bleiben jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen möglich.
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